1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von STM Verkehr GmbH erbrachten Leistungen sowie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen STM Verkehr GmbH und dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen gelten nur nach schriftlicher Zustimmung.
2. Angebote
Die Angebote der STM Verkehr GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
3. Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Ein Auftrag wird durch schriftliche Bestätigung der STM Verkehr GmbH rechtswirksam, ein Vertrag kommt zustande, wenn die in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht wird.
4. Preise
Bei Vertragsabschluss gelten die in Absprache mit der STM Verkehr GmbH vereinbarten Preise. Eventuell anfallende Nebenkosten oder Auslagen ( insbesondere Park-und Straßengebühren ) werden im Rahmen des vereinbarten Auftrags gesondert abgerechnet.
5. Zahlungsbedingungen
In Rechnung gestellte Beträge sind 10 Tage nach Rechnungserhalt in vollem Umfang zu begleichen. Maßgeblich ist der Eingang des Geldes bei STM Verkehr GmbH bzw. die Gutschrift des Betrages auf ihrem Geschäftskonto, andernfalls gerät der Auftraggeber in Verzug. Für jede Rechnungsmahnung, bedingt durch Zahlungsverzug, berechnet die STM Verkehr GmbH eine Mahngebühr von 7,50- EUR. Die erste Mahnung ist jedoch kostenfrei. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, Kreditkarte, Bar- oder Scheckzahlung.
6. Stornierung und Nichtabnahme vereinbarter Leistungen
Sollte der Auftraggeber vor Antritt der Fahrt vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die gebuchten Leistungen unserer Firma nicht in Anspruch nehmen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftragnehmer selbst kein Verschulden trifft. Die Fa. STM Verkehr GmbH ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornierungseingang. Stornierungen werden nur an Werktagen (Mo-Fr.) zu den üblichen Bürozeiten zwischen 09:00 Uhr und 18:00 Uhr akzeptiert. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen.
Stornogebühren bei Limousinen und Van ( bis einschließlich 8 Gästesitze )
- 25 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag bis 14 Tage vor Reiseantritt rückgängig machen.
- 50 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag zwischen 14 und 7 Tage vor Reiseantritt rückgängig machen.
- 75 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag zwischen 7 und 2 Tage vor Reiseantritt rückgängig machen.
- 100 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag in einen kürzeren Termin als 48 Stunden vor Reiseantritt rückgängig machen.
Stornogebühren bei Kleinbussen und VIP Bussen ( ab 9 Gästesitze )
- 10 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag bis 29 Tage vor Reiseantritt rückgängig machen.
- 25 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag zwischen 28 Tagen und 15 Tagen vor Reiseantritt rückgängig machen
- 50 % vom Gesamtbetrag wenn Sie einen Auftrag zwischen 14 Tagen und 7 Tagen vor Reiseantritt rückgängig machen
- 75 % wenn Sie einen Auftrag zwischen 6 Tagen und 3 Tagen vor Reiseantritt rückgängig machen
- 100 % wenn Sie einen Auftrag zwischen 72 Stunden und Beginn der Reise rückgängig machen.
Die Stornierung muss aber in jedem Fall zur Rechtssicherheit schriftlich erfolgen.
7. Vertretung
Die STM Verkehr GmbH kann zur Leistungserbringung auch andere Fahrer einsetzen, die im Besitz der jeweils gültigen Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind. Weiter kann die STM Verkehr GmbH andere Unternehmen mit der Durchführung des Auftrages beauftragen, wenn die vereinbarten Leistungen erfüllt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
Für Personenschäden haftet die STM Verkehr GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen. Personenschäden sind durch die KFZHaftpflichtversicherung mit einem Betrag bis zu 12 Mio. Euro je geschädigter Person gedeckt. Eine Haftung der STM Verkehr GmbH für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Vertragsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder widriger Bedingungen, ist die STM Verkehr GmbH von der Haftung befreit.
9. Haftung des Kunden und Beförderungsausschluss
Die Anweisungen des Fahrers sind aus Sicherheitsgründen zu befolgen. STM Verkehr GmbH kann Personen, die das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen oder eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen von der Beförderung ausschließen. Bei durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entstandenen Schäden haftet der Verursacher bzw. der Auftraggeber.
10. Schlussbestimmungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit STM Verkehr GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, das gilt auch, wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz zuständige Gericht der STM Verkehr GmbH.